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Häufige Fragen rund um den Gasanbieter-Wechsel
Wann kann man den Gasanbieter wechseln?
Die Kündigungsfristen bei den örtlichen Anbietern sind ziemlich kurz, sodass man meistens zum Ende des nächsten Monats kündigen kann. Doch manche Stadtwerke haben kurz nach der Liberalisierung vielen Kunden "günstigere Tarife" angeboten; das ging oft mit langen Vertragslaufzeiten einher, was allerdings nur im Kleingedruckten zu lesen war.
Nach der Liberalisierung bei Fremdanbietern haben die abgeschlossenen Verträge meistens lange Vertragslaufzeiten von ein oder zwei Jahren. Doch bei jeder Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit zu kündigen, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Darüber muss er die Kunden im voraus informieren. Wenn der Kunde den neuen Preis nicht akzeptiert, erfolgt die Kündigung zum Datum der Preiserhöhung.
Was muss man tun, um einen Gasanbieter zu wechseln?
Für den Wechsel muss man sich als Erstes über die Preise auf dem Markt informieren. Man wechselt schließlich den Anbieter, weil man weniger bezahlen will. Hat man online einen günstigen Anbieter herausgesucht, kann man die neue Firma oftmals direkt online beauftragen und den Wechsel in die Wege leiten. Bei einem Wechsel braucht man aufgrund von entsprechenden Gesetzen keine Versorgungslücke zu befürchten: Das Gas wird in der gewohnten Qualität und ohne Unterbrechung aus der Leitung kommen.
Muss man den alten Versorger selbst kündigen?
Es gibt oft die Option, die Kündigung dem neuen Gasanbieter zu überlassen. Dazu muss man bei der Anmeldung die alte Kundennummer angeben. Ist die Frist knapp bemessen, ist es empfehlenswert, selber per Einschreiben zu kündigen.
Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
Wenn der Kunde den Gasanbieter wechseln möchte, muss dieser dem alten Versorger den aktuellen Zählerstand mitteilen. Wurden mehr Abschläge bezahlt, als tatsächlich an Gas verbraucht wurde, muss der Versorger dem Kunden die Differenz zurücküberweisen.
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